Das Schornsteinfegerhandwerk zählt zu den sicherheitsrelevanten Berufen nach der Anlage A der Handwerksordnung in Deutschland. Sicherheitsrelevante Überprüfungen und Tätigkeiten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und aufbewahrt.
Unser Betrieb ist nach dem Qualitäts- und Umweltmanagementsystem DIN EN 9001/14001 zertifiziert. Das QM-/UM-System des Schornsteinfegerhandwerks ist ein grundlegender Baustein, um Arbeitsabläufe umzusetzen. Vorausschauende Planung, Kundenorientierung, Suche nach der bestmöglichen Organisation und kontinuierliches Hinterfragen, ob Dinge verbessert werden können, sind zentrale Themen des QM-/UM-Systems. Der Organisationsgrad des Schornsteinfegerhandwerks war schon immer Garant für die Überlebensfähigkeit der Unternehmen. Kein Handwerk kann so schnell und zentral geplant neue Anforderungen an die Betriebe in z. B. Ausbildungskonzepte umsetzen (siehe u. a. die Thematik Energieberatung). Das QM-/UM-System unterstützt und hinterfragt (auditiert) laufend diese Organisation.
Wir machen mit:
Sowohl die ISO 9001 als auch die ISO 14001 zertifizieren einen gut und modern geführten Betrieb. Der Handwerksbetrieb Heidenfels wird so kontinuierlich gefordert, sich den aktuellen Anforderungen zu stellen, sich zu modernisieren.
Eine zusätzliche Zertifizierung haben wir als Gebäudeenergieberater und Schimmelpilzberater, beim TÜV-Rheinland und der LGA erlangt (sowie weitere Prüfungen und Zertifikate: siehe WERDEGANG).
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren Qualitätsstandart nachweislich durch Fort- und Weiterbildung zu halten und auf dem aktuellen Stand des Fachwissen zu bringen und zu halten.
Der Schornsteinfegermeister-Betrieb Heidenfels ist eingetragen in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Düsseldorf (Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf) und Innungsmitglied der Innung Düsseldorf.
Energieausweise
Nach der Energieeinsparverordnung ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung oder Leasing einer Immobilie ein Energieausweis notwendig. Der Eigentümer muss potenziellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis vorlegen. Es werden zwei Arten von Energieausweise unterschieden. Der Verbrauchsausweis (Ausstellung auf Grundlage des Energieverbrauchs) und der Bedarfsausweis (Ausstellung auf Grundlage des Energiebedarfs). Welcher Energieausweis bei Ihrer Immobilie ausgestellt werden muss, hängt von mehreren - in der Energieeinsparverordnung vorgegebenen Faktoren ab. Ich berate Sie gern und stelle Ihnen dann den entsprechenden Energieausweis aus. Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.