Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und seine Aufgaben

siehe: Dokumentation zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens und SchfHwG

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

Wesentlicher Teil des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Artikel 1). Es regelt das Berufsrecht der Schornsteinfeger sowie die Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und legt den Bereich fest, der auch künftig hoheitlich ausgestaltet ist.

Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern werden folgende Aufgaben in einem Bezirk übertragen, die aus Gründen der Sicherstellung des Vollzugs der Kehr- und Überprüfungsregelungen sowie der umweltrechtlichen Anforderungen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV – ausschließlich sie ausführen dürfen: