Gas-Hausschau (Nach TRGI 2008)

Jährliche Überprüfung der Gasanlage

Ab der Hauptabsperreinrichtung (HA E) Ihres Haus-Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in den Händen des Eigentümers.

Bisher wurde Ihnen eine jährliche Überprüfung auf freiwilliger Basis und in Form einer Sichtkontrolle nahegelegt. Mit Änderung der Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) wurde diese jährliche Überprüfung zur Pflicht.

Vielfach unbekannt …

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Hausgasanlage verpflichtet. Auch wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Eigentümer verantwortlich. Zu den Pflichten gehört unter anderem die jährliche Sichtkontrolle, die entsprechend dokumentiert werden sollte. Diese kann vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.

Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitung stattgefunden haben.

Zu Ihrer Sicherheit bieten wir Ihnen diese Leistung an, übernehmen für Sie die Sichtkontrolle, mit dazugehöriger Dokumentation, gegen entsprechende Gebühr.

Ihre Vorteile:

  • Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparaturkosten
  • Technische Expertise
  • Juristische Entlastung im Schadensfall

Die Gas-Haus-Schau ist keine Pflichtaufgabe des Schornsteinfegerhandwerks, sondern wird von uns als Service-Leistung angeboten.

Was Sie noch wissen sollten …

Tauchen im Zuge dieser Überprüfung Mängel an der Gasanlage auf, dürfen die notwendigen Arbeiten nur von einem eingetragenen Unternehmen durchgeführt werden. Grundsätzlich sind zur Erhaltung des betriebssicheren Zustands und der einwandfreien Funktion alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten. Neben der regelmäßigen Inspektion und Wartung Ihrer Gasgeräte ist in der TRGI 2008 zudem gefordert, dass in einem Abstand von 12 Jahren die Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit der Leitungsanlage durch einen eingetragenen Installateur geprüft und dokumentiert wird.