Im Rahmen der Vor-Ort-Energieberatung bieten wir:

  • Erstellung von Energieausweisung für Wohngebäuden
  • Neutrale Beratung rund um die Energieeinsparung
  • Berechnung und Nachweis des Primärenergiebedarfs
  • Energiekonzepte für Neu- und Altbauten
  • Beratung umweltschonendes und kostengünstiges Heizen mit dem Rohstoff Holz
  • Beratung für energiebewusstes Bauen und Sanieren

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Oben zu sehen sind beide Ausweise: Der Verbrauchsausweis (Ausstellung auf Grundlage des Energieverbrauchs) und der Bedarfsausweis (Ausstellung auf Grundlage des Energiebedarfs).

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen. Nur in dem Fall, dass ein Gebäude gemischt als Wohn- und Nichtwohngebäude genutzt wird, kann es sein, dass Energieausweise für Gebäudeteile ausgestellt werden (siehe § 22 EnEV). In allen anderen Fällen, insbesondere im Fall einer Eigentumswohnung in einem nur zu Wohnzwecken genutzten Gebäude, ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude zu erstellen.

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Dem Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude) beizufügen, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs  ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

  • Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Welcher Energieausweis bei Ihrer Immobilie ausgestellt werden muss, hängt von mehreren vorgegebenen  Faktoren ab. Ich berate Sie gern und stelle Ihnen einen entsprechenden Energieausweis aus.

Tipp für Verbraucher:

Ich als Energieberater empfehle Ihnen grundsätzlich, den Energieausweis bedarfsorientiert  erstellen zu lassen. Nur dieser Energieausweis hat die notwendige Aussagekraft und bildet -vielleicht Jahre später- die Grundlage, über ein Sanierungskonzept des Gebäudes nachzudenken.

Das ermittelte Ergebnis eines Verbrauchsausweise hängt bei kleineren Gebäuden ganz erheblich vom Nutzereinfluss ab (Anzahl und Anwesenheit der Bewohner, leer stehende Wohnungsteile, Nutzerverhalten, usw.). Je kleiner ein Wohngebäude, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, das bei der reinen Betrachtung der Verbrauchswerte das individuelle Verhalten das Ergebnis verfälscht. Selbst korrekt berechnete Verbrauchsausweise haben dadurch eine Standardabweichung von bis zu 40 Prozent (IWU 2004). Der verpflichtende Bedarfsausweis analysiert hingegen die energetische Beschaffenheit des Gebäudes und ist demensprechend trotz der umfangreicheren Berechnung, aussagekräftiger.

Ich berate Sie gern und stelle Ihnen einen entsprechenden Energieausweis aus.